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Landesarbeitsgemeinschaft Gehobener Sozialdienst im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen |
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Über uns Bis zum Jahr 1966 gab es als Zusammenschluss und Interessenvertretung der Sozialar-beiter und Sozialarbeiterinnen (damals noch „Fürsorger“ genannt), die im Strafvollzug der Bundesländer arbeiteten nur die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen . In den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden verstärkt Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen neu in den Sozialdienst eingestellt. Die bis dahin übliche Einzelmitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft reichte daher nicht mehr aus, um eine wirkungsvolle Vertretung ihrer Belange und eine Standortbestimmung der Sozialarbeit im Strafvollzug zu gewährleisten. Im April 1966 trafen sich in Essen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, um diesem Missstand abzuhelfen und eine Landesarbeitsgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen zu gründen. Kollege Hans W. Schmidt (JVA Hövelhof) wurde zum 1. Vorsitzenden und Kollege Manfred Möller (JVA Willich-Anrath) zu seinem Stellvertreter gewählt. Schon bald nach der Gründung bildeten sich Bezirksarbeitsgemeinschaften, um die regionalen Besonderheiten und die unterschiedlichen Vollzugsformen besser berücksichtigen zu können. Von Beginn an stand neben der Vertretung der Interessen der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen die sozialpädagogische Mitgestaltung des Vollzuges im Mittelpunkt der Arbeit. Die Kolleginnen und Kollegen begleiteten den Wandel des Strafvollzuges von einem Verwahr- in einen Behandlungsvollzug mit. Aus dem Blickwinkel der Sozialarbeit beteiligten sie sich an der Diskussion des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesstrafvollzugsgesetz und dann ebenso an der Umsetzung der Gesetzesvorgaben in den Vollzugsalltag in Nordrhein-Westfalen. Mit den folgenden Vorsitzenden Ulrich Peters und Klaus Krüger an der Spitze der Landes-arbeitsgemeinschaft begleiteten die Kollegen Schmidt und Möller – nunmehr in der Funktion der Fachaufsicht – über viele Jahre die jungen Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt des Vollzuges. In Kooperation gestalteten LAG und Fachaufsicht arbeitsfeldorientierte und berufspolitische Fortbildung und sie brachten gemeinsam die ersten Richtlinien für die Sozialarbeit im Vollzug auf den Weg. Die Verantwortlichen der Landesarbeitsgemeinschaft trugen wesentlich zu einer Vollzugsgestaltung bei, in der sich Grundsätze der Sozialarbeit wieder fanden. Gemeinsam wurde auch die übertarifliche Eingruppierung der angestellten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und die Aufstiegsmöglichkeiten der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen bis in die Besoldungsgruppe A 13 konsequent verfolgt. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat ihren Namen in den vergangenen Jahren geändert; seit der Mitgliederversammlung vom 18.05.2006 heißt sie „Landesarbeitsgemeinschaft gehobener Sozialdienst im Justizvollzug NRW“. Entwicklung von Konzepten In den Jahren nach Inkrafttreten des Bundesstrafvollzugsgesetzes waren es im wesentlichen die Kolleginnen und Kollegen der Landesarbeitsgemeinschaft, die Behandlungskon-zepte für Sexualstraftäter, suchtmittelabhängige, verschuldete und junge Straftäter entwickelten und in ihren Anstalten umsetzten (siehe Konzepte). Die Landesarbeitsgemeinschaft beteiligte sich an vollzugspolitischen Diskussionen und leistete Beiträge zu Reformentwürfen von Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Jugendstraf-vollzugsgesetz, Bundesresozialisierungsgesetz. Sie setzte sich mit Fragen zur Rolle der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen im Justizvollzug und zum Doppelmandat von Be-handlung und Sicherheit auseinander und bekannte sich positiv–konstruktiv dazu. In der Folgezeit unterstütze die LAG die Kolleginnen und Kollegen, die eine Behandlungsorientierung verfolgten ebenso wie die, die sich zur Übernahme von Amt und Mandat in der Vollzugshierarchie entschieden. In den 80-er Jahren, wies die Landesarbeitsgemeinschaft bereits auf personelle Mangelsituationen hin, ebenso wie in den darauf folgenden Jahren und bis heute bei der Diskussion um Schlüsselzahlen (AGIP). In den 90-er Jahren gab die LAG den neuen Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsfeld der Sozialarbeit im Vollzug in den neuen Bundesländern Hilfe und Unterstützung in vielfältiger Form. Regionalisierungskonzept Gemeinsam mit Verbänden der Straffälligenhilfe wurde ein Konzept zur Regionalisierung des Strafvollzuges – als Initiative zur Verbesserung der Entlassungsvorbereitung – mit viel Engagement entwickelt. Dies wurde, wie viele andere Initiativen zur Reformierung und Verbesserung des Vollzuges, abgewehrt. Konzept für Behandlungswohngruppen Auch die Entwicklung von Mindeststandards für Behandlungswohngruppen, Initiativen gegen Behandlungsabbau, Errichtung von Jungtäterabteilungen (in den 80-er Jahren) konnten die Strafvollzugspolitik nicht immer beeinflussen, sondern führten – wenn es unbequem wurde – eher dazu, die Aktivitäten der LAG „offiziell“ zu ignorieren. Schwerpunkte der Sozialarbeit im Justizvollzug Als erfolgreiche Beispiele für die Arbeit der LAG sind zu nennen die Entwicklung, Implementierung und Verfestigung der Behandlungsschwerpunkte Suchtberatung, Schuldnerberatung, soziales Training, Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern. Alle sind auf Initiativen der Kolleginnen und Kollegen hin entstanden. Die Rolle der Fachdienste im Justizvollzug Kollegen beteiligten sich an der Erstellung des Papiers „Rolle der Fachdienste“, das genauer als je zuvor die Aufgaben und Arbeitsplätze, Schwerpunkte der Sozialarbeit und ihre Grundlagen und Ziele beschrieb. Heute brauchen wir allerdings dringend eine Über-arbeitung und Weiterentwicklung dieser Standortbeschreibung. Strukturen und Inhalte der Arbeit verändern sich unter gesellschaftlicher Einflussnahme, aber es ist Aufgabe der LAG ihre Position, ihre Standards und Ziele selbständig zu formulieren und in der Arbeit umzusetzen. Daher organisierte die LAG in den 90-er Jahren Fortbildungen auch zu den Themen Qualitätsmanagement und Controlling. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat die Arbeit und Entwicklung der Sozialarbeit im Vollzug immer konstruktiv-kritisch und unabhängig, überparteilich und überkonfessionell begleitet und gefördert. Sie hat sich nie der Diskussion und der Lösung von Problemen verweigert und auch unter veränderten und erschwerten Bedingungen auf Probleme aufmerksam gemacht und ihren Beitrag zur Vollzugsgestaltung geleistet . In ihr und durch sie wurden der dienstliche, der fachliche und der persönliche Austausch der Mitglieder in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichen Formen und Angeboten ermöglicht. Dies ist dem unerschöpflichen ehrenamtlichen Engagement der Landesarbeitsgemeinschaft – ihren Mitgliedern ebenso wie ihren Vorständen – zu verdanken. Ohne die Bereitschaft zur Mitarbeit, ohne Führung durch die Vorstände hätte es eine solche kraftvolle und wegweisende Einflussnahme auf die Entwicklung der Sozialarbeit und den Behandlungsauftrag des Vollzuges und seine Resozialisierungsbemühungen nicht gegeben. Auch zukünftig wird die Landesarbeitsgemeinschaft das vorhandene vielfältige Fachwissen und ihr Engagement dem Vollzug und der Sozialarbeit in diesem Arbeitsfeld zur Verfügung stellen. Wer auf die Leistungen der letzten 42 Jahre zurückblickt wird unschwer erkennen, dass es auch in Zukunft ohne die Landesarbeitsgemeinschaft nicht geht. ![]() |